Willkommen bei Rechtsanwalt
Ralf Heyl


Sie haben Post von mir erhalten, haben Fragen oder möchten mich kontaktieren?

Dann finden Sie hier die notwendigen Wege und Tipps.

Treten Sie mit uns in Kontakt und wir finden gemeinsam
einen Weg zum Begleichen der Forderung.


FORDERUNG BEGLEICHEN

Zum Begleichen der Forderung oder für die Beantwortung aller
Fragen rund um die Forderung, stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten offen.

FORDERUNG BEZAHLEN

Möchten Sie eine Forderung bezahlen, dann finden Sie hier alle dazu benötigten Angaben und Informationen.

KONTAKT AUFNEHMEN

Möchten Sie eine schriftliche Anfrage an uns senden, dann finden Sie hier unser Formular für Kontaktanfragen.

TELEFONHOTLINE

Möchten Sie uns telefonisch erreichen, dann finden Sie hier die Nummer unserer Telefonhotline.

RÜCKRUF VEREINBAREN

Möchten Sie einen Rückruf von uns erhalten, dann finden Sie hier unser Formular zur Vereinbarung eines Rückrufs.

FAQ


Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier in unseren FAQ zusammengestellt.

Lesen Sie sorgfältig den Brief. Im Betreff steht bereits um welchen Vorgang es sich handelt. Wahrscheinlich haben Sie eine Rechnung nicht gezahlt. Am einfachsten bezahlen Sie den Betrag in den nächsten Tagen.

Die für Überweisungen benötigte Bankverbindung der Rechtsanwaltskanzlei Ralf Heyl lautet:

IBAN: DE12 3701 0050 0978 0025 00

BIC: PBNKDEFFXXX 

Rufen Sie uns an, oder schreiben uns. Am einfachsten schicken Sie uns vorab eine Selbstauskunft, damit wir uns ein Bild Ihrer Situation machen können. Die Selbstauskunft können Sie hier ansehen und herunterladen.

Ein Schuldanerkenntnis ist eine Art Sicherung der Schuld. Damit geben Sie uns gemeinsam die Möglichkeit die Tilgung der Schuld in Ruhe anzugehen. Wir sehen nämlich in der Regel von weiteren Maßnahmen ab, die die Kosten für Sie in die Höhe treiben, wie z.B. Mahn- und Vollstreckungsbescheid.

Die Selbstauskunft dient unserer Information und kann uns helfen, mit Ihnen eine passende Zahlungsstrategie zu entwerfen. Gerne können Sie uns anschließend anrufen um mit Ihnen gemeinsam zu beraten, wie Sie die Forderung tilgen können.

Lesen Sie zunächst sorgfältig das Schreiben. Wenn Sie sich sicher sind, dass es sich um eine Verwechslung handelt schreiben Sie uns. Zur Aufklärung kann es hilfreich sein, wenn Sie Ihren Personalausweis einscannen und uns die Kopie zusenden. Hier können Sie gerne das Passbild schwärzen.

Wenden Sie sich dazu gerne an unsere Mitarbeitenden im Callcenter oder verwenden Sie das Kontaktformular mit dem Betreff „Forderungsstand anfordern“.

Sollten Sie Fragen an uns haben, die wir nicht in unseren FAQ beantworten, nutzen Sie unser Kontaktformular um uns zu kontaktieren. Wir beantworten Ihr Fragen gerne.

TELEFONHOTLINE


Sie möchten mit einem unserer Mitarbeiter sprechen, dann nutzen Sie unsere Telefonhotline für ein persönliches Gespräch.


0 22 33 – 966 928 3

Montag – Freitag
09:00 Uhr – 17:00 Uhr

Rufen Sie uns jetzt an